Mobbing und das Gesetz


Mobbing am Arbeitsplatz unterliegt einer besonderen gesetzlichen, bzw. rechtlichen Kontrolle. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor Mobbing zu bewahren. Dies ergibt sich aus Art. 1 und Art. 2 des deutschen Grundgesetzes..
In den letzten Jahren wurde durch mehrere Gerichtsurteile grundsätzlich die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer verstärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erhöht. Das Landesarbeitsgericht in Erfurt hat am 10. April 2001 (Aktenzeichen 5 Sa 403/2000) entschieden, dass "der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden [kann], wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterläßt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird".
Mobbing kann zur fristlosen Kündigung des Mobbers führen. Man muss jedoch bedenken, dass Zeugen oft nicht bereit sind, vor Gericht auszusagen.

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