Betriebliche Altersvorsorge


Bei der betrieblichen Altersvorsorge erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage, die durch das Betriebsrentengesetz geregelt ist. Dies geschieht aufgrund des Rechts des Arbeitnehmers auf zukuenftiges Gehalt zu verzichten. Diese Art der Entgeldumwandlung schafft eine steuerlich guenstige Basis fuer die Altersfinazierung. Das Betriebsrentengesetz kategorisiert fuenf verschiedene Durchfuehrungsmaßnahmen: Die Direktzusage, bzw.die Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber, die Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstuetzungskasse und die Direktversicherung.